Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

WEHRWERK – Gewaltprävention und Selbstschutztraining

 

Stand: August 2026

 

1. Anbieter und Vertragspartner

 

WEHRWERK – Gewaltprävention und Selbstschutztraining
Inhaber: Mario Monk
Ostlandstraße 23
34560 Fritzlar

Telefon: 0160 2634560
E-Mail: info@wehrwerk.de
Website: www.wehrwerk.de

Vertragspartner für sämtliche Leistungen ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Mario Monk, handelnd unter WEHRWERK – Gewaltprävention und Selbstschutztraining.

 

2. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Buchungen und Leistungen von WEHRWERK im Zusammenhang mit Trainings, Kursen, Workshops, Vorträgen, Projekten, Schulungen und sonstigen Veranstaltungen in den Bereichen Gewaltprävention, Selbstbehauptung, Selbstschutz, Deeskalation, Kommunikation, Medienkompetenz und Handlungssicherheit.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmen, Schulen, Kindertagesstätten, Vereinen, Behörden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und sonstigen Einrichtungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn WEHRWERK ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen zwischen WEHRWERK und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3. Leistungen und Vertragsgegenstand

 

WEHRWERK bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Gewaltpräventions- und Selbstbehauptungstrainings

  • Selbstschutz- und Sicherheitstrainings

  • Workshops und Projekte für Schulen und Kindertagesstätten

  • Kurse für Kinder, Jugendliche, Frauen und Senioren

  • Schulungen für Unternehmen, Vereine und Einrichtungen

  • Vorträge und Elternabende

  • Rollenspiele, Partnerübungen und praktische Übungsszenarien

  • Trainings zur Kommunikation, Deeskalation und Konfliktbewältigung

  • altersgerechte Vermittlung von Handlungsmöglichkeiten in Konflikt- und Gefahrensituationen

Die konkreten Inhalte, Ziele, Termine, Dauer, Veranstaltungsorte, Teilnehmerzahlen und Honorare ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung, der Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung.

WEHRWERK ist berechtigt, Inhalte, Methoden und Ablauf situationsbedingt anzupassen, insbesondere an Alter, Entwicklungsstand, Gruppendynamik, Teilnehmerzahl, örtliche Gegebenheiten und sicherheitsrelevante Anforderungen. Der wesentliche Charakter der vereinbarten Leistung bleibt dabei erhalten.

 

4. Keine Erfolgsgarantie

 

Die Trainings und Veranstaltungen dienen der Prävention, Sensibilisierung, Selbstbehauptung, Deeskalation und Verbesserung der persönlichen Handlungssicherheit.

Ein bestimmter Lernerfolg, eine dauerhafte Verhaltensänderung, die vollständige Verhinderung von Mobbing, Gewalt oder Konflikten oder die erfolgreiche Bewältigung einer tatsächlichen Gefahren- oder Konfliktsituation kann nicht garantiert werden.

Die Wirksamkeit der vermittelten Inhalte hängt insbesondere von der individuellen Mitarbeit, den persönlichen Voraussetzungen, der regelmäßigen Anwendung sowie den jeweiligen Umständen einer konkreten Situation ab.

 

5. Vertragsschluss

 

Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Flyern, sozialen Netzwerken, Präsentationen und anderen Werbematerialien stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar.

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

  • die Annahme eines individuellen Angebots durch den Auftraggeber,

  • eine schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung durch WEHRWERK,

  • die Unterzeichnung eines Vertrags,

  • eine verbindliche Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung oder

  • eine ausdrücklich bestätigte mündliche oder telefonische Vereinbarung.

Änderungen und Ergänzungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.

 

6. Preise, Abschlagszahlungen und Zahlungsbedingungen

 

Es gelten die im jeweiligen Angebot, Vertrag, Anmeldeformular oder in der Buchungsbestätigung genannten Preise.

WEHRWERK ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz. Die vereinbarten Preise enthalten daher keine gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

Bei längerfristigen Projekten, mehrtägigen Veranstaltungen, umfangreichen Seminarreihen, Projektwochen, Inhouse-Schulungen, Konzeptentwicklungen oder individuell vorbereiteten Aufträgen können angemessene Abschlagszahlungen, Teilrechnungen oder Vorauszahlungen vereinbart werden.

Die konkrete Höhe, Aufteilung und Fälligkeit der Zahlungen werden vor Beginn des Projekts im jeweiligen Angebot, im Vertrag oder in der Buchungsbestätigung festgelegt.

Dabei kann beispielsweise folgende Zahlungsweise vereinbart werden:

  • eine Abschlagszahlung nach Auftragserteilung,

  • Teilrechnungen nach einzelnen durchgeführten Veranstaltungsterminen,

  • Teilrechnungen nach abgeschlossenen Projektabschnitten oder

  • Zahlungen nach zuvor vereinbarten Meilensteinen.

Bei besonders umfangreichen oder längerfristigen Projekten kann außerdem eine individuelle Ratenzahlung vereinbart werden.

WEHRWERK stellt die jeweilige Abschlags-, Teil- oder Schlussrechnung entsprechend der zuvor vereinbarten Zahlungsweise aus. Bereits geleistete Abschlags- oder Teilzahlungen werden in der Schlussrechnung vollständig berücksichtigt.

Bereits erbrachte Leistungen, abgeschlossene Projektabschnitte, durchgeführte Veranstaltungstermine, vereinbarte Vorbereitungsleistungen, individuell erstellte Konzepte sowie vereinbarte Material-, Fahrt-, Raum-, Reise- oder Unterkunftskosten können unabhängig vom Abschluss des Gesamtprojekts abgerechnet werden, sofern dies zuvor vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. WEHRWERK ist berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen und erforderlichen Mahnkosten zu berechnen.

 

7. Fahrtkosten und sonstige Nebenkosten

 

Fahrtkosten, Reisezeiten, Übernachtungskosten, Raumkosten, Materialkosten und sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, wenn dies im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder im Vertrag vereinbart wurde.

Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Kosten können im Falle einer vom Auftraggeber veranlassten Absage zusätzlich berechnet werden, soweit diese Kosten für die vereinbarte Veranstaltung erforderlich waren und der Auftraggeber hierüber zuvor informiert wurde.

 

8. Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit

 

Die Teilnahme an praktischen Übungen erfolgt freiwillig und im Rahmen der persönlichen körperlichen und gesundheitlichen Möglichkeiten.

Teilnehmende beziehungsweise bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter sind verpflichtet, WEHRWERK vor Beginn der Veranstaltung über wesentliche gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen, Erkrankungen, Schwangerschaften oder sonstige Umstände zu informieren, die für eine sichere Teilnahme von Bedeutung sein können.

Bei Unsicherheiten über die gesundheitliche Teilnahmefähigkeit sollte vorab ärztlicher Rat eingeholt werden.

Teilnehmende sind nicht verpflichtet, eine Übung durchzuführen, wenn sie sich hierzu körperlich oder psychisch nicht in der Lage fühlen.

WEHRWERK ist berechtigt, einzelne Personen ganz oder teilweise von praktischen Übungen auszuschließen, wenn gesundheitliche, pädagogische, organisatorische oder sicherheitsrelevante Gründe dies erfordern.

WEHRWERK haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass bekannte gesundheitliche Einschränkungen verschwiegen, eigene Belastungsgrenzen vorsätzlich oder fahrlässig missachtet oder Sicherheitsanweisungen nicht befolgt wurden, soweit gesetzlich zulässig.

 

9. Minderjährige und Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

 

Bei individuell gebuchten Kursen für minderjährige Teilnehmende ist grundsätzlich die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Erfolgt die Buchung durch eine Schule, Kindertagesstätte, Jugendhilfeeinrichtung, einen Verein oder einen sonstigen Träger, ist der jeweilige Auftraggeber dafür verantwortlich, erforderliche Zustimmungen und Informationen der gesetzlichen Vertreter einzuholen.

Die allgemeinen Fürsorge- und Aufsichtspflichten der gesetzlichen Vertreter beziehungsweise der beauftragenden Einrichtung bleiben unberührt.

 

10. Veranstaltungen in Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen

 

Bei Veranstaltungen in Schulen, Kindertagesstätten, Vereinen, Unternehmen, Behörden oder sonstigen Einrichtungen ist der Auftraggeber für die erforderlichen organisatorischen Rahmenbedingungen verantwortlich.

Hierzu gehören insbesondere:

  • geeignete und sichere Räumlichkeiten,

  • die vereinbarte Teilnehmerzahl,

  • die Information der Teilnehmenden und gegebenenfalls der Erziehungsberechtigten,

  • erforderliche Einwilligungen und Zustimmungen,

  • die Einhaltung interner Vorgaben,

  • die Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson und

  • die Sicherstellung der allgemeinen Aufsicht.

Die schulische, pädagogische, betriebliche oder allgemeine Aufsichtspflicht verbleibt während der gesamten Veranstaltung beim jeweiligen Auftraggeber beziehungsweise dessen zuständigem Personal, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.

Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen muss während der gesamten Veranstaltung mindestens eine verantwortliche Lehr-, Erziehungs-, Betreuungs- oder Fachkraft der jeweiligen Einrichtung anwesend und erreichbar sein.

WEHRWERK übernimmt keine allgemeine Aufsichtspflicht außerhalb der konkret durchgeführten Trainings- oder Veranstaltungseinheiten.

 

11. Verhalten und Sicherheit während der Veranstaltung

 

Alle Teilnehmenden sind zu einem respektvollen, rücksichtsvollen und verantwortungsbewussten Verhalten verpflichtet.

Die Sicherheits- und Übungsanweisungen von WEHRWERK sind zu beachten. Dies gilt insbesondere bei Partnerübungen, Rollenspielen, körpernahen Übungsformen, Befreiungstechniken und situationsbezogenen Trainingsszenarien.

WEHRWERK ist berechtigt, Teilnehmende ganz oder teilweise von einzelnen Übungen oder von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn diese:

  • andere Personen gefährden,

  • Sicherheitsanweisungen wiederholt missachten,

  • aggressives oder respektloses Verhalten zeigen,

  • unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten stehen,

  • den Ablauf erheblich stören oder

  • vorsätzlich gegen vereinbarte Sicherheitsregeln verstoßen.

Bei Minderjährigen erfolgt ein Ausschluss grundsätzlich in Abstimmung mit der anwesenden verantwortlichen Betreuungs- oder Fachkraft.

Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht, sofern die teilnehmende Person den Ausschluss selbst zu vertreten hat.

 

12. Stornierung durch den Auftraggeber

 

Für individuell vereinbarte Trainings, Workshops, Schulprojekte, Vorträge, Elternabende, Firmenveranstaltungen und sonstige geschlossene Veranstaltungen gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, folgende Stornierungsbedingungen:

  • bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,

  • 29 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent der vereinbarten Vergütung,

  • 13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 Prozent der vereinbarten Vergütung,

  • ab 6 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent der vereinbarten Vergütung.

Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei WEHRWERK. Die Stornierung soll aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass WEHRWERK durch die Absage kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. WEHRWERK bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

Von WEHRWERK infolge der Absage ersparte Aufwendungen oder Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung des Termins werden angerechnet.

Bei Veranstaltungen, die aus mehreren vereinbarten Terminen bestehen, gelten die Stornierungsbedingungen grundsätzlich für die von der Absage betroffenen Termine. Wird das gesamte Projekt abgesagt, gelten sie für die noch ausstehenden vereinbarten Leistungen.

Bereits erbrachte Leistungen, individuell erstellte Konzepte, vereinbarte Vorbereitungsleistungen sowie nicht mehr stornierbare Fremdkosten können unabhängig davon abgerechnet werden.

Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von diesen Stornierungsbedingungen unberührt.

 

13. Umbuchung und Ersatztermine

 

Eine Umbuchung auf einen Ersatztermin kann nach Absprache ermöglicht werden, sofern keine organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründe entgegenstehen.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin oder auf eine kostenfreie Umbuchung besteht nicht.

Wird ein verbindlich vereinbarter Ersatztermin erneut durch den Auftraggeber abgesagt, gelten die Stornierungsbedingungen nach Ziffer 12.

 

14. Absage oder Änderung durch WEHRWERK

 

WEHRWERK ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder in zumutbarer Weise anzupassen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Krankheit oder Unfall,

  • höherer Gewalt,

  • behördlichen Anordnungen,

  • erheblichen Sicherheitsrisiken,

  • unzumutbaren Witterungs- oder Verkehrsbedingungen,

  • Ausfall der vorgesehenen Räumlichkeiten oder

  • sonstigen Umständen, die eine ordnungsgemäße oder sichere Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.

In diesen Fällen wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

Kann kein zumutbarer Ersatztermin vereinbart werden, werden bereits gezahlte Entgelte für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit WEHRWERK den Ausfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

 

15. Mindestteilnehmerzahl

 

Für offene Kurse, Workshops und Veranstaltungen kann eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt werden.

Wird die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist WEHRWERK berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben.

Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet oder mit Zustimmung des Teilnehmenden auf einen Ersatztermin angerechnet.

Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht, soweit WEHRWERK die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

 

16. Haftung

 

WEHRWERK haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WEHRWERK nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von WEHRWERK.

WEHRWERK haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Schäden, die entstehen durch:

  • die unsachgemäße Anwendung vermittelter Techniken außerhalb des Trainings,

  • eigenmächtiges oder rechtswidriges Handeln,

  • die Missachtung von Sicherheits- oder Übungsanweisungen,

  • das Verschweigen bekannter gesundheitlicher Einschränkungen oder

  • die vorsätzliche oder fahrlässige Überschreitung der eigenen Belastungsgrenzen.

Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet WEHRWERK nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

17. Keine Aufforderung zu Gewalt oder rechtswidrigem Verhalten

 

Die von WEHRWERK vermittelten Inhalte dienen ausschließlich der Prävention, Deeskalation, Selbstbehauptung, Gefahrenvermeidung, Zivilcourage und dem rechtlich zulässigen Selbstschutz.

WEHRWERK fordert nicht zu Gewalt, Selbstjustiz, Provokation, Eskalation oder sonstigem rechtswidrigem Verhalten auf.

Die Verantwortung für das eigene Verhalten in tatsächlichen Konflikt- und Gefahrensituationen verbleibt bei der jeweiligen Person.

Rechtliche Informationen innerhalb der Trainings dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar.

 

18. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

Von WEHRWERK bereitgestellte Unterlagen, Präsentationen, Texte, Bilder, Arbeitsblätter, Trainingspläne, Konzepte und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Die überlassenen Materialien dürfen ausschließlich für den persönlichen oder ausdrücklich vereinbarten internen Zweck verwendet werden.

Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Bearbeitung, gewerbliche Nutzung, Schulung Dritter oder Verwendung in eigenen Seminaren, Kursen oder Trainings ist nur mit vorheriger Zustimmung von WEHRWERK in Textform zulässig.

Dies gilt auch für digitale Unterlagen.

Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.

 

19. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

 

Foto-, Video- und Tonaufnahmen während einer Veranstaltung sind nur mit vorheriger Zustimmung von WEHRWERK und, soweit erforderlich, mit Zustimmung der betroffenen Personen beziehungsweise ihrer gesetzlichen Vertreter zulässig.

Bei Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen oder besonders schutzbedürftigen Personen sind Aufnahmen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und bei Vorliegen aller erforderlichen Einwilligungen zulässig.

WEHRWERK verwendet eigene Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Dokumentations-, Werbe- oder Öffentlichkeitszwecken ausschließlich, wenn die hierfür erforderlichen Einwilligungen vorliegen.

Eine Einwilligung in Foto-, Video- oder Tonaufnahmen ist freiwillig und wird, sofern erforderlich, gesondert eingeholt. Die Teilnahme an einer Veranstaltung darf grundsätzlich nicht von einer Einwilligung zu Werbeaufnahmen abhängig gemacht werden.

 

20. Datenschutz

 

WEHRWERK verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.

Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Bearbeitung von Anfragen, zur Vertragsabwicklung, zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website www.wehrwerk.de.

 

21. Widerrufsrecht für Verbraucher

 

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, soweit eine gesetzliche Ausnahme greift.

Für Schulen, Kindertagesstätten, Unternehmen, Behörden, Vereine, Einrichtungen und sonstige Auftraggeber besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern sie den Vertrag nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB abschließen.

Das gesetzliche Widerrufsrecht ist von der vertraglichen Stornierung nach Ziffer 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterscheiden.

 

22. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, sofern Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

WEHRWERK – Gewaltprävention und Selbstschutztraining
Inhaber: Mario Monk
Ostlandstraße 23
34560 Fritzlar

Telefon: 0160 2634560
E-Mail: info@wehrwerk.de

mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise durch einen per Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie können dafür das unter Ziffer 24 aufgeführte Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung des Formulars ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

23. Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag wirksam widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegen der Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die gebuchte Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, müssen Sie einen angemessenen Betrag für die Leistungen zahlen, die bis zu dem Zeitpunkt Ihres Widerrufs bereits erbracht wurden. Der zu zahlende Betrag entspricht dem Anteil der bereits erbrachten Leistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Die Verpflichtung zur Zahlung eines solchen Wertersatzes besteht nur, wenn Sie ausdrücklich verlangt haben, dass WEHRWERK vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und die mögliche Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz informiert wurden.

Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der gebuchten Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn Sie vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt haben, dass WEHRWERK vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und Sie bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.

 

24. Muster-Widerrufsformular

 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns übermitteln.

An:

WEHRWERK – Gewaltprävention und Selbstschutztraining
Inhaber: Mario Monk
Ostlandstraße 23
34560 Fritzlar
E-Mail: info@wehrwerk.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:


Gebucht am:


Name des Verbrauchers:


Anschrift des Verbrauchers:



Datum:


Unterschrift des Verbrauchers, nur bei einer Mitteilung auf Papier:


 

25. Verbraucherstreitbeilegung

 

WEHRWERK ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

26. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

 

Der Auftraggeber kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von WEHRWERK anerkannt sind.

Diese Beschränkung gilt gegenüber Verbrauchern nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz von WEHRWERK.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

 

28. Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.